Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Burgberg 5, 04626 Posterstein |
Telefon: | 0344962300 |
Fax: | 03449623023 |
E-Mail: | info@vg-sprottental.de |
Anschrift: | Markt 1, 04626 Schmölln |
Telefon: | 034491760 |
Fax: | 03449176110 |
E-Mail: | stadtverwaltung@schmoelln.de |
Anschrift: | Lindenaustraße 10, 04600 Altenburg |
Telefon: | 03447586132 |
Fax: | 03447586100 |
E-Mail: | landratsamt@altenburgerland.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 08451 Crimmitschau |
Telefon: | 03762903250 |
Fax: | 03762909901 |
E-Mail: | stadt@crimmitschau.de |
Anschrift: | Freiheitsplatz 1, 04639 Gößnitz |
Telefon: | 03449370101 |
Fax: | 03449321473 |
E-Mail: | standesamt@goessnitz.de |
Anschrift: | Lörracher Platz 1, 08393 Meerane |
Telefon: | 0376454207 |
Fax: | 0376454232 |
E-Mail: | post@meerane.de |
Anschrift: | Am Markt 1-2, 07580 Ronneburg |
Telefon: | 03660253621 |
Fax: | 036602536100 |
E-Mail: | stadt@ronneburg.de |
Anschrift: | Markt 10-18, 08412 Werdau |
Telefon: | 037615940 |
Fax: | 03761594333 |
E-Mail: | stadtverwaltung@werdau.de |
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Thonhausen liegt im thüringischen Landkreis Altenburger Land und grenzt an die Gemeinden Jonaswalde, Heyersdorf, Vollmershain und die Stadt Schmölln. Der Ort wurde erstmals 1291 urkundlich erwähnt...
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Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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