Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kreisstr. 4, 37308 Schimberg |
Telefon: | 03608244125 |
Fax: | 03608244133 |
E-Mail: | poststelle@ershausen-geismar.de |
Anschrift: | Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt |
Telefon: | 036066500 |
Fax: | 036066509000 |
E-Mail: | poststelle@kreis-eic.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktstr. 18, 37281 Wanfried |
Telefon: | 05655989414 |
Fax: | 05655989430 |
E-Mail: | post@wanfried.de |
Anschrift: | Sandstraße 15, 37276 Meinhard |
Telefon: | 05651748011 |
Fax: | 05651748055 |
E-Mail: | info@gemeinde-meinhard.de |
Anschrift: | Obermarkt 22, 37269 Eschwege |
Telefon: | 05651304266 |
Fax: | 0565131412 |
E-Mail: | ewo@eschwege-rathaus.de |
Anschrift: | Neue Str. 16, 37359 Küllstedt |
Telefon: | 03607568322 |
Fax: | 03607568340 |
E-Mail: | info@westerwald-obereichsfeld.de |
Anschrift: | Rathausstr. 12, 99830 Treffurt |
Telefon: | 03692351520 |
Fax: | 03692351538 |
E-Mail: | post@treffurt.de |
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Die Gemeinde Geismar liegt im Landkreis Eichsfeld an der Grenze zum Bundesland Hessen. Sie besteht aus den Ortsteilen Großtöpfer, Döringsdorf und Bebendorf. Im Jahre 1269 wurde Geismar erstmals in einer...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Bürgeramt ist als bürgernahe Behörde mit melderechtlichen Aufgaben betraut. Die Bedeutung des Bürgerservice zeigt sich etwa in erweiterten Öffnungszeiten und kürzeren Wartezeiten, was insbesondere in größeren Städten angestrebt wird.
Die Benennung des Bürgeramtes variiert regional. Oft werden die einschlägigen Behörden als Bürgerbüros, Einwohnermeldeämter oder Bürgerdienste bezeichnet. In der Schweiz sind Bürgerämter als Einwohnerkontrollen oder Personenmeldeämter bekannt.
Das Bürgeramt wurde in den 1980er Jahren etabliert, sodass erste Bürgerämter z. B. in Bielefeld oder Unna entstanden. Bürgerämter wurden schwerpunktmäßig in den 1990ern errichtet. Seitdem ist man vielerorts bemüht, entsprechend der Serviceorientierung die Erreichbarkeit der Bürgerämter zu verbessern.
Die meldebehördlichen Aufgaben gelten als obligatorisch für Bürgerämter. Neben Passangelegenheiten sowie An-, Ab- und Ummeldungen, ist die Ausstellung von Führungszeugnissen und amtlichen Beglaubigungen als Arbeitsschwerpunkt anzusehen. Zudem erteilt das Bürgerbüro Auskünfte aus dem Melderegister.
Neben meldebehördlichen Aufgaben ist die Zuarbeit zur Bevölkerungsstatistik wichtig für die Arbeit des Bürgeramts. Angaben zu An- und Abmeldungen sowie zu Sterbefällen sind dem Melderegister zu entnehmen. Die Bevölkerungsstatistik wird meist vom statistischen Amt der Kommune bzw. des Landkreises angefertigt.
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