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Anschrift: | Franz-Weinrich-Str. 24, 37339 Leinefelde-Worbis |
Telefon: | 03615741140 |
Fax: | 0361574114204 |
E-Mail: | poststelle.leinefelde-worbis@tlbg.thueringen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Danziger Straße 40, 37083 Göttingen |
Telefon: | 05515074333 |
Fax: | 05515074374 |
E-Mail: | Katasteramt-GOE@lgln.niedersachsen.de |
Anschrift: | Hans-Scholl-Straße 6 , 34576 Homberg (Efze) |
Telefon: | 06115352000 |
Fax: | 06115352101 |
E-Mail: | info.afb-homberg@hvbg.hessen.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 15, 37154 Northeim |
Telefon: | 055519650 |
Fax: | 05551965200 |
E-Mail: | katasteramt-nom@lgln.niedersachsen.de |
Anschrift: | Berliner Straße 6, 37520 Osterode |
Telefon: | 0552250040 |
Fax: | 05522500468 |
E-Mail: | Katasteramt-OHA@lgln.niedersachsen.de |
Anschrift: | Manteuffel-Anlage 4, 34369 Hofgeismar |
Telefon: | 056319784160 |
Fax: | 0611327605514 |
E-Mail: | info.afb-korbach@hvbg.hessen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Marth ist eine kleine Gemeinde im Landkreis Eichsfeld in Thüringen. Das Dorf gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Hanstein- Rusteberg. Aus dem 12. Jahrhundert stammt die Burgruine Rusteberg, die auf einem...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Katasteramt (auch: Vermessungsamt, Amt für Bodenmanagement, Liegenschaftsamt) ist im Allgemeinen für die Liegenschaftsvermessung und die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig.
Das Kataster bzw. Liegenschaftskataster zu führen, ist als Hauptaufgabe des Katasteramtes anzusehen. Normalerweise umfasst das Kataster das Katasterbuch (Liegenschaftsbuch), die Flurkarte (Katasterkartenwerk) und das Katasterzahlenwerk. Für die Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster ist ein berechtigtes Interesse gegenüber der Katasterbehörde nachzuweisen.
Eine regelmäßige Aufgabe des Katasteramtes ist die Katastervermessung. Im Zuge der Vermessung können Flurstücksgrenzen behördlich überprüft und festgelegt werden oder Nutzungsgrenzen erfasst werden. Als hoheitliche Aufgabe wird die Katastervermessung nur durch die Katasterbehörde bzw. öffentlich bestellte Vermessungsingenieure o. ä. durchgeführt.
In Deutschland sind die Vermessungsämter bzw. Katasterbehörden föderal auf Landesebene bzw. kommunaler Ebene organisiert. Trotz Einrichtungen wie dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie oder dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie besteht keine zentrale Stelle für das amtliche Vermessungswesen in Deutschland.
Eine wichtige Aufgabe des Vermessungsamtes ist die technische Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren. Hierbei ist das Vermessungs- bzw. Katasteramt u. a. für Umlegungen oder Flurbereinigungen zuständig. Rechtliche Grundlagen bilden im Allgemeinen das Baugesetzbuch und das Flurbereinigungsgesetz.
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