Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Großbocka 17, 7589 Bocka |
Telefon: | 0366042431 |
Anschrift: | Friedrich-Fröbel-Str. 11, 7589 Münchenbernsdorf |
Telefon: | 0366042314 |
Anschrift: | Hauptstr. 29, 7589 Lederhose |
Telefon: | 0366042675 |
Anschrift: | Großsaara 23 , 7589 Saara |
Telefon: | 03660420978 |
Anschrift: | Am Schafteich 1, 7570 Harth-Pöllnitz |
Telefon: | 03660367207 |
Anschrift: | Am Porstendorfer Weg 1, 7570 Harth-Pöllnitz |
Telefon: | 0366072450 |
Anschrift: | Am Kirschberg 8, 7557 Zedlitz |
Telefon: | 03660343634 |
Anschrift: | Str. des Friedens 27, 7819 Mittelpöllnitz |
Telefon: | 03648230780 |
Anschrift: | Meilitz 13, 7580 Wünschendorf/Elster |
Telefon: | 03660388439 |
E-Mail: | kita-meilitz@web.de |
Anschrift: | Schulstr. 2, 7819 Triptis |
Telefon: | 03648230333 |
Bocka ist eine Gemeinde im thüringischen Landkreis Greiz. Die Ortschaft gliedert sich in die Ortsteile Großbocka und Kleinbocka und liegt ca. 9 km von Weida entfernt. Eine erste urkundliche Erwähnung der...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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