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Fahrschule in Langenwolschendorf im Branchenbuch


Klaus Hufenbach Fahrschule im Branchenbuch Zeulenroda-Triebes

Wiesenstraße 7, 07937 Zeulenroda-Triebes


036628 85470


Der Gewerbeeintrag Klaus Hufenbach Fahrschule in Langenwolschendorf ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Klaus Hufenbach Fahrschule

Fahrsicherheitstraining

Anschrift

StraßeWiesenstraße 7
PLZ, Ort07937 Zeulenroda-Triebes
Koordinaten50.6448,11.9801
KFZ-Navigation50.6448,11.9801

Weitere Kontaktdaten


Weitere Informationen

StichwörterAnhängerschulung, ASF-Nachschulung anbieten, ASP-Punkteabbau, Bootsschulen, Fahrlehrer, Ferienfahrschulen, Gabelstaplerausbildung, LKW-Fahrschulen, Pkw-Fahrschulen, Taxifahrerausbildungen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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