Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktstraße 2, 98673 Eisfeld |
Telefon: | 03686390250 |
Fax: | 03686390244 |
E-Mail: | service@stadt-eisfeld.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchweg 8, 98673 Auengrund |
Telefon: | 03686391212 |
Fax: | 03686391223 |
E-Mail: | kaemmerei@gv-auengrund.de |
Anschrift: | Marktplatz 12, 98669 Veitsdorf |
Telefon: | 03685686612 |
Fax: | 03685686616 |
E-Mail: | info@veilsdorf.de |
Anschrift: | Markt 1, 96528 Schalkau |
Telefon: | 03676629116 |
Fax: | 03676629126 |
E-Mail: | franziska.gneist@schalkau.de |
Anschrift: | Eisfelder Straße 11, 98667 Schleusegrund |
Telefon: | 03687479720 |
Fax: | 0368747979 |
E-Mail: | kaemmerei1@schleusegrund.de |
Anschrift: | Markt 1, 96476 Bad Rodach |
Telefon: | 09564922219 |
Fax: | 09564922225 |
E-Mail: | info@bad-rodach.de |
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Das fränkisch geprägte Eisfeld ist die zweitgrößte Stadt im Landkreis Hildburghausen, im Süden des Freistaates Thüringen. Eisfeld liegt an der Bundesstraße 4 in der Nähe zu Bayern. Eine erste...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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