Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Gartenstr. 19, 98553 Schleusingen |
Telefon: | 03684153440 |
Anschrift: | Str. der Jugend 11, 98553 Erlau |
Telefon: | 03684142072 |
Anschrift: | Hauptstr. 72, 98553 Breitenbach |
Telefon: | 03684148261 |
Anschrift: | Aufbaustr. 2, 98553 Hinternah |
Telefon: | 03684147856 |
Anschrift: | Am Feldstein 102, 98660 Lengfeld |
Telefon: | 03687320028 |
Anschrift: | Eisfelder Str. 75, 98667 Schönbrunn |
Telefon: | 03687472566 |
Anschrift: | Siedlungsstr. 12, 98673 Brattendorf |
Telefon: | 03687861298 |
Anschrift: | Oberes Kleinodsfeld 2, 98646 Hildburghausen |
Telefon: | 03685706086 |
Anschrift: | Waldstr. 10, 98646 Hildburghausen |
Telefon: | 03685704588 |
Anschrift: | Hohle Gasse 156, 98646 Reurieth |
Telefon: | 03685700625 |
Schleusingen liegt am südlichen Abhang des Thüringer Waldes im Landkreis Hildburghausen im Freistaat Thüringen. Durch die Kleinstadt fließt der namensgebende Fluss, die Schleuse. Erste urkundliche...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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