Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | An der Körnerlinde 1, 7806 Neustadt an der Orla |
Telefon: | 03648159999 |
Anschrift: | Am Rosenweg 1, 7806 Neustadt an der Orla |
Telefon: | 03648124024 |
Anschrift: | Auf dem Dohlenberg 5, 7806 Neustadt an der Orla |
Telefon: | 03648156377 |
Anschrift: | Weltwitz 5, 7819 Schmieritz |
Telefon: | 03648123231 |
Anschrift: | Zur Rothspitze 10, 7819 Triptis |
Telefon: | 03648123003 |
Anschrift: | Strößwitz Nr. 15, 7806 Neustadt an der Orla |
Telefon: | 03648122163 |
Anschrift: | Bahnhofstr. 4, 7381 Oppurg |
Telefon: | 03647413446 |
Anschrift: | Ortsstr. 23 b, 7381 Nimritz |
Telefon: | 03647421396 |
Anschrift: | Leubsdorf 37, 7819 Lemnitz |
Telefon: | 03648230803 |
Anschrift: | Am Anger 1, 7381 Bodelwitz |
Telefon: | 036475278175 |
Kospoda liegt als Agrargemeinde im Thüringer Landkreis Saale-Orla. Eine erste Erwähnung der Ortschaft ist für das Jahr 1120 nachgewiesen. Im Ortszentrum befindet sich ein ehemaliges Rittergut mit Park.
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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