Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ernst-Thälmann-Straße 19, 07333 Unterwellenborn |
Telefon: | 03671673128 |
Fax: | 03671673149 |
E-Mail: | poststelle@unterwellenborn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 07318 Saalfeld/Saale |
Telefon: | 03671598256 |
Fax: | 03671598269 |
E-Mail: | kasse@stadt-saalfeld.de |
Anschrift: | Straße des Friedens 27, 07338 Kaulsdorf |
Telefon: | 03673334921 |
Fax: | 03673322252 |
E-Mail: | katins@kaulsdorf-saale.de |
Anschrift: | Markt 7, 07407 Rudolstadt |
Telefon: | 03672486220 |
Fax: | 03672486227 |
E-Mail: | stadt@rudolstadt.de |
Anschrift: | Jenaische Straße 90, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel |
Telefon: | 03674267060 |
Fax: | 03674262278 |
E-Mail: | kassenleiter@uhlstaedt-kirchhasel.de |
Anschrift: | Pößnecker Straße 24, 07387 Krölpa |
Telefon: | 0364743140 |
Fax: | 03647431422 |
E-Mail: | info@kroelpa.de |
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Unterwellenborn ist eine Einheitsgemeinde mit 8 weiteren Ortsteilen im Thüringer Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Sie liegt im Weiratal und wurde erstmals 1125 in einer Urkunde erwähnt. Sehenswert ist die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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