Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen |
Telefon: | 036934850 |
Fax: | 036934858436 |
E-Mail: | info@lk-sm.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hinter dem Schloss 1, 36466 Dermbach |
Telefon: | 0369648815 |
Fax: | 0369648855 |
E-Mail: | melde+standesamt@dermbach.de |
Anschrift: | Rathausstr. 24, 98597 Breitungen |
Telefon: | 03684888212 |
Fax: | 03684888238 |
E-Mail: | info@breitungen.de |
Anschrift: | Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen |
Telefon: | 03695615901 |
Fax: | 03695615999 |
E-Mail: | info@wartburgkreis.de |
Anschrift: | Hauptstraße 18, 98634 Kaltensundheim |
Telefon: | 03694621614 |
Fax: | 03694621619 |
E-Mail: | info@kaltennordheim.de |
Anschrift: | Markt 9/11, 98634 Wasungen |
Telefon: | 03694179416 |
Fax: | 03694179460 |
E-Mail: | info@vg-wasungen.de |
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Im Tal des Rosabaches im Schmalkalden-Meiningen-Kreis befindet sich die Gemeinde Roßdorf im Freistaat Thüringen. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft erfolgte im Jahr 781. Sehenswert ist das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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