Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstr. 9, 99610 Sömmerda |
Telefon: | 03634354844 |
Fax: | 03634354427 |
E-Mail: | sport@lra-soemmerda.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Poststr. 1, 99610 Sömmerda |
Telefon: | 03634350211 |
Fax: | 03634350215 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Florian-Geyer-Straße 81, 99423 Weimar |
Telefon: | 03643762990 |
E-Mail: | sportverwaltung@stadtweimar.de |
Anschrift: | Markt 1, 99510 Apolda |
Telefon: | 036446500 |
E-Mail: | stadtverwaltung@apolda.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 28, 99510 Apolda |
Telefon: | 03644540541 |
Fax: | 03644540850 |
E-Mail: | poststelle@lraap.thueringen.de |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Str. 60, 99096 Erfurt |
Telefon: | 03616553004 |
E-Mail: | sportbetrieb@erfurt.de |
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Kölleda liegt im Landkreis Sömmerda im Freistaat Thüringen. Die ländlich geprägte Kleinstadt ist die zweitgrößte im Landkreis und liegt verkehrsgünstig an der B85 und der B176. Die Kreisstadt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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