Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ortsstraße 13, 96524 Föritz |
Telefon: | 0367540930 |
Fax: | 03675409321 |
E-Mail: | einwohnermeldeamt@foeritz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 96528 Schalkau |
Telefon: | 0367662910 |
Fax: | 03676629126 |
E-Mail: | info@schalkau.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 22, 96465 Neustadt bei Coburg |
Telefon: | 0956881130 |
Fax: | 0956881128 |
E-Mail: | info@neustadt-bei-coburg.de |
Anschrift: | Bahnhofsplatz 1, 96515 Sonneberg |
Telefon: | 03675880200 |
Fax: | 03675880132 |
E-Mail: | bauamt@stadt-son.de |
Anschrift: | Marktplatz 4, 96523 Steinach |
Telefon: | 03676239131 |
Fax: | 03676239140 |
E-Mail: | info@steinach-thueringen.de |
Anschrift: | Bürgerplatz 1, 96472 Rödental |
Telefon: | 095639633 |
Fax: | 095639649 |
E-Mail: | info@roedental.de |
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Effelder-Rauenstein ist eine Gemeinde im thüringischen Landkreis Sonneberg, in der Nähe von Schalkau. Während der Ort Rauenstein durch die gleichnamige Burg seit dem 15. Jahrhundert in die Urkunden...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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