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Pressestellen in Steinach (Thüringen) - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Pressestelle Steinach
0.15 km von Steinach (Thüringen)
Anschrift:Marktplatz 4, 96523 Steinach/Thüringen
Telefon:03676239151
Fax:03676239140
E-Mail:info@steinach-thueringen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Di 13-16:30 Uhr und Do 13-17:30 Uhr, mittwochs geschlossen
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Pressestelle Landkreis Sonneberg
8.46 km von Steinach (Thüringen)
Anschrift:Bahnhofstr. 66, 96515 Sonneberg
Telefon:03675871560
Fax:0
E-Mail:landratsamt@lkson.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Steinach (Thüringen)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Pressestelle Lauscha
4.74 km von Steinach (Thüringen)
Anschrift:Bahnhofstr. 12, 98724 Lauscha
Telefon:0367022900
Fax:03670229023
E-Mail:info@lauscha.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8:30-12 Uhr Di 13-16 Uhr Do 8:30-12 Uhr und 13-18 Uhr
(0)
Pressestelle Tettau
8.25 km von Steinach (Thüringen)
Anschrift:Hauptstr. 10, 96355 Tettau
Telefon:092699870
Fax:0926198723
E-Mail:poststelle@tettau.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr
Di+Do 14-17 Uhr
(0)
Pressestelle Frankenblick
8.44 km von Steinach (Thüringen)
Anschrift:Schlossgasse 20, 96528 Frankenblick
Telefon:0367662930
Fax:03676629318
E-Mail:gemeinde@frankenblick.eu
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Neuhaus am Rennweg
8.59 km von Steinach (Thüringen)
Anschrift:Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg
Telefon:0367972200
Fax:03679790265
E-Mail:rathaus@neuhaus-am-rennweg.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-12 Uhr und Do 8:30-12 Uhr sowie 13-18 Uhr
(0)
Pressestelle Sonneberg
8.59 km von Steinach (Thüringen)
Anschrift:Bahnhofsplatz 1, 96515 Sonneberg
Telefon:03675880259
Fax:03675880165
E-Mail:info@sonneberg.de
Öffnungs­zeiten:Di-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 13-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Pressestelle Steinach (Thüringen)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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