Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstr. 28, 99510 Apolda |
Telefon: | 03644540631 |
Fax: | 03644540850 |
E-Mail: | post.landratsamt@wl.thueringen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schwanseestraße 19, 99421 Weimar |
Telefon: | 03643762720 |
Fax: | 03643762727 |
E-Mail: | tiefbau@stadtweimar.de |
Anschrift: | Wielandstraße 4, 99610 Sömmerda |
Telefon: | 03634354638 |
Fax: | 03634354126 |
E-Mail: | bauaufsicht@lra-soemmerda.de |
Anschrift: | Steinplatz 1, 99085 Erfurt |
Telefon: | 03616553101 |
Fax: | 03616553109 |
E-Mail: | tiefbau-verkehr@erfurt.de |
Anschrift: | Leutragraben 1, 07743 Jena |
Telefon: | 03641495202 |
Fax: | 03641492020 |
E-Mail: | fd-stadtplanung@jena.de |
Anschrift: | Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt |
Telefon: | 03628738450 |
Fax: | 03628738477 |
E-Mail: | landratsamt@ilm-kreis.de |
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Neumark gilt als kleinste Stadt Thüringens und liegt wenige Kilometer von Weimar entfernt. Bereits 1179 wurde der Ort zum ersten Mal in einer Urkunde genannt. Historisch große Bedeutung besaß Neumark...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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