Handwerk in Cleebronn im Branchenbuch
Junca Stuckateur im Branchenbuch Cleebronn
Mutschlerweg 3, 74389 Cleebronn
01517 1268114
Der Gewerbeeintrag Junca Stuckateur in Cleebronn ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Handwerk.
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Straße | Mutschlerweg 3 | |
PLZ, Ort | 74389 Cleebronn | |
Koordinaten | 49.0455,9.04074 |
Montag | 07:00 - 18:00 |
Dienstag | 07:00 - 18:00 |
Mittwoch | 07:00 - 18:00 |
Donnerstag | 07:00 - 18:00 |
Freitag | 07:00 - 18:00 |
Samstag | 10:00 - 18:00 |
Sonntag | geschlossen |
Die Weinbaugemeinde liegt im Landkreis Heilbronn in Baden-Württemberg. Cleebronn befindet sich im Tal eines Nebenbachs der Zaber. Auf einer Anhöhe liegt das Schloss Magenheim, wahrscheinlich eine...
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Als Handwerk wird eine berufsmäßig ausgeübte Tätigkeit bezeichnet, die u.a. in einer durch Tradition geprägten Ausbildung erlernt wird. Das Handwerk besteht in einer manuellen, mit Handwerkszeug ausgeführten Arbeit. Diese Arbeit kann sowohl produzierender als auch reparierender Art sein.
Zu den Handwerksberufen im Metallbau gehören Schmied und Schlosser, in der Glastechnik sind es u.a. Glaser und Glasbläser. In der Sanitärtechnik sind Rohrleitungsbauer und Klempner tätig. Weiterhin gehören Dachdecker, Zimmerer, Schreiner, Elektroinstallateure, KFZ-Mechatroniker, Maler, Maurer, Fliesenleger und Pflasterer zu den Handwerksberufen. Im Instrumentenbau sind u.a. Geigenbauer und Klavierbauer zu nennen. Schneider, Schuhmacher und Hutmacher gehören dem Textilhandwerk an. Im Lebensmittelhandwerk sind u.a. Koch, Bäcker und Fleischer tätig.
In der Meisterprüfung werden die fachspezifischen theoretischen und praktischen Kenntnisse beurteilt. Außerdem wird die Befähigung geprüft, einen Handwerksbetrieb selbstständig führen zu können, Lehrlinge auszubilden und über betriebswirtschaftliches Wissen zu verfügen. Weiterhin sind kaufmännische, rechtliche und erzieherische Kenntnisse vonnöten.
Die Handwerkskammern vertreten die Interessen und Belange des Handwerks. Sie arbeiten in Selbstverwaltung. Zur Handwerkskammer gehören als Pflichtmitglieder neben den Inhabern von Handwerksbetrieben sowie Gesellen eines Gewerbes und Lehrlinge. Den Handwerkskammern obliegt neben einer ganzen Reihe von Aufgaben auch das Erlassen von Meisterprüfungsordnungen für die einzelnen Gewerke und die Durchführung der Prüfungen.
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