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Der Gewerbeeintrag Horst Buschmann Bauunternehmen GmbH in Reutlingen ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Bauausführung.
Horst Buschmann Bauunternehmen GmbH
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Vom reinen Hoch- und Tiefbauunternehmen hat sich unser Familienbetrieb seit 1972 zu einem breit aufgestellten Baudienstleister entwickelt. Neben dem Errichten von Wohn- und Industriegebäuden und dem Landschaftsbau sind wir spezialisiert auf Industrie- und Designböden sowie Betonbearbeitung und -sanierung. Auch wenn unser Aufgabenfeld größer geworden ist, an unseren Grundsätzen halten wir seit mehr als 40 Jahren fest. Wir betreuen Sie zuverlässig von der Anfrage bis zur Fertigstellung – einsatzbereit, erfahren und immer da, wenn Sie uns brauchen.
Reutlingen im gleichnamigen Landkreis liegt rechts der Echaz und wurde 1089/90 erstmals in einer Urkunde erwähnt. Namhafte Museen wie das Naturkundemuseum Reutlingen, das Städtische Kunstmuseum Spendhaus...
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Als Bauausführung wird die Herstellung eines Bauwerks bezeichnet. Dabei erfolgt die Bauausführung nach der Bauplanung und beginnt mit den ersten Arbeiten auf der Baustelle. Es erfolgt meist symbolisch ein erster Spatenstich oder eine Grundsteinlegung.
Bauvorgang
Als Bauprozess bzw. Bauvorgang wird alles den Bau Betreffende bezeichnet. Der Bauprozess umfasst den Bauentwurf und die Genehmigungsplanung. Außerdem sind die Baugenehmigung, Ausschreibungen, Bauausführungsplanung und Bauleitung bis zur Abrechnung Bestandteile des Bauprozesses.
Baubeginn
Nachdem das Grundstück für den Bau vorbereitet ist, erfolgen Aushub und Gründung des Bauwerks. Dann erfolgt der Errichtung des Bauwerks in Bauabschnitten. Der Rohbau endet meist mit dem Richtfest. Darauf folgt der Ausbau bis zur Fertigstellung.
Bauüberwachung
Nach Baubeginn wird die Bauausführung überwacht. Die Bauüberwachung erfolgt üblicherweise durch einen direkt damit beauftragten Architekten. Es geht dabei um die Einhaltung der Planung, Überprüfung von Aufmaßen und Rechnungen sowie fachtechnischer Kontrolle der Arbeiten. Damit können Mängel sofort festgestellt und beseitigt werden. Nicht behobene Mängel führen meist zu einer Wertminderung eines Bauwerks.
Bauabnahme
Mit der Bauabnahme endet die Bauausführung. Das Bauwerk kann zweckentsprechend genutzt werden.