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Kindergärten in Glött - Anschrift & Kontakt (Seite 3)

Info zu Kindergarten: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

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Städt. Kinderhaus St. Martin
9.1 km von Glött
Anschrift:St.-Martin-Str. 1, 89415 Lauingen (Donau)
Telefon:09072992650
Fax:090729926529
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Kita St. Josef am Klosterhof
9.12 km von Glött
Anschrift:Am Klosterhof 1, 89407 Dillingen
Telefon:09071795610
Anschrift:Peterswörther Str. 96, 89423 Gundelfingen a.d.Donau
Telefon:090731285
Anschrift:Hauptstr. 15, 86637 Villenbach
Telefon:08296799
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Kita Mindelzwerge
9.32 km von Glött
Anschrift:Kapuzinerstr. 13, 89331 Burgau
Telefon:082225061
Fax:08222411434
E-Mail:kita-mindelzwerge@stadt.burgau.de
Anschrift:Kurlandstr. 2, 89415 Lauingen (Donau)
Telefon:09072701853
Fax:09072701860
Anschrift:Brüderstr. 10, 89415 Lauingen (Donau)
Telefon:090726609
Fax:09072921847
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Kinderhaus am Bahnhof
9.75 km von Glött
Anschrift:Bahnhofstr. 8, 89415 Lauingen (Donau)
Telefon:090729225990
Fax:0907292259920
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Kinderhaus Kringelland Hausen
9.78 km von Glött
Anschrift:Schultheißstr. 40, 89407 Dillingen
Telefon:090712124
Anschrift:Schlesienstr. 15, 89407 Dillingen
Telefon:0907171597
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Kindergarten

Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.

Aufgaben der KITA

Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.

Geschichte des Kindergartens

Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.

Rechtsanspruch auf KITA-Plätze

Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.

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