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Kindergärten in Sachsen-Anhalt - Anschrift & Kontakt

Info zu Kindergarten: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Frankefelde 37, 39116 Magdeburg
Telefon:039162025712
Anschrift:Bierer Str. 46, 39221 Bördeland
Telefon:03929720422
Anschrift:Kirchstr. 6, 39221 Bördeland
Telefon:03929882550
Anschrift:Dunkelstr. 1 a, 39221 Bördeland
Telefon:03929720442
Anschrift:Große Graue 13 a, 39221 Bördeland
Telefon:0392913150
Anschrift:Friedenstr. 1 b, 39221 Bördeland
Telefon:03929720423
Anschrift:Dr.-Lohmeyer-Str. 11, 39218 Schönebeck (Elbe)
Telefon:03928840811
Anschrift:An der Rothe 6, 39443 Staßfurt
Telefon:0392912049
Anschrift:Frankefelde 36, 39116 Magdeburg
Telefon:039162025711
Anschrift:Comeniusweg 9, 39249 Barby
Telefon:03928451130
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FAQ und Ratgeber Kindergarten
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Kindergarten in Sachsen-Anhalt? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Kindergarten

Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.

Aufgaben der KITA

Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.

Geschichte des Kindergartens

Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.

Rechtsanspruch auf KITA-Plätze

Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.

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