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Benedikt Goslich Notar
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Wir sind aufgrund der gesetzlich genau beschriebenen Beurkundungspflichten stark auf diejenigen Bereiche spezialisiert, in denen Beurkundungspflichten bestehen (Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht).
Bei allen notariellen Rechtsgeschäften gilt: "Beratung inklusive". Der Notar ist damit nicht etwa reines Vorleseorgan. Vielmehr gestalten wir unsere Urkunden selbst und entwickeln mit unseren Mandanten zusammen Lösungen, welche die Besonderheiten eines jeden Einzelfalls sowie eine sich immer schneller wandelnde rechtliche Umgebung angemessen einbeziehen. In der Regel finden daher vor allen Beurkundungen ausführliche Vorbesprechungen mit den Notaren selbst oder unseren speziell geschulten Mitarbeitern statt, in denen wir die persönlichen Verhältnisse unserer Mandanten, Zielsetzungen und sonstigen Besonderheiten aufnehmen und in der Urkundengestaltung angemessen berücksichtigen.
Günzburg im gleichnamigen Landkreis wurde schon 1065 erstmals urkundlich erwähnt und liegt an der Mündung der Günz in die Donau. Sehr sehenswert ist die Frauenkirche, welche von Dominikus Zimmermann...
Weitere Einträge zu Notar in Günzburg im Branchenbuch
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Begrifflich leitet sich Notar vom Lateinischen „notarius“ für Geschwindschreiber ab. U. a. nimmt der Notar Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen u. a. vor.
Beurkundung von Rechtsgeschäften
Hauptsächlich befassen sich Notare mit der Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie mit Tatsachenfeststellungen (z. B. Feststellungsurkunde). Maßgeblich dabei ist die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Notars.
Rechtsgebiete des Notars
Notare sind auf verschiedenen Rechtsgebieten tätig, wobei Spezialisierungen auf ein bestimmtes Gebiet möglich sind. U. a. sind das Grundstücksrecht, Familienrecht und das Erbrecht als wichtige Rechtsgebiete zu nennen.
Notar und Erbrecht
Innerhalb des Erbrechts ist das Beurkunden von Testamenten eine wichtige Aufgabe des Notars. Auch Erbverträge und Erbscheinanträge u. a. werden vom Notar beurkundet.
Hauptberuflicher Notar
In einigen Bundesländern gibt es hauptberuflich tätige Notare. Diese dürfen keine weitere bezahlte Amtstätigkeit oder einen anderen gewerblichen Beruf ausüben.