Fahrschule in Haßfurt im Branchenbuch
Fahrschule Schäfer im Branchenbuch Haßfurt
Bahnhofstr. 6, 97437 Haßfurt
09521 2622
Der Gewerbeeintrag Fahrschule Schäfer in Haßfurt ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.
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Straße | Bahnhofstr. 6 | |
PLZ, Ort | 97437 Haßfurt | |
Koordinaten | 50.0327,10.5103 | |
KFZ-Navigation | 50.0327,10.5103 |
fs_schaefer@web.de |
Montag | 18:30 - 20:00 |
Dienstag | geschlossen |
Mittwoch | 18:30 - 20:00 |
Donnerstag | geschlossen |
Freitag | geschlossen |
Samstag | geschlossen |
Sonntag | geschlossen |
Stichwörter | Alle Klassen, Anhänger-Fahrschule, Anmeldung, Aufbauseminar für Fahranfänger, Ausbildung, Ausbildung aller Klassen, Berufskraftfahrerweiterbildung, Fahrschule Schäfer, Fahrtraining, Führerschein, Gabelstaplerausbildung, Intensivkurse, Krad, LKW, LKW-Ausbildung, Mofa, Mofaausbildung, Motorrad-Ausbildung, PKW, PKW-Ausbildung, Schnellkurse, Sicherheitstraining, Traktorausbildung, Unterricht |
Haßfurt im Landkreis Haßberge liegt am Westrand des Naturparks Haßberge am Main und fand 1230 seine erste schriftliche Erwähnung. Sehenswert sind unter anderem die St. Kilian-Kirche von 1390, die Reste...
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.
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