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Steuerberatung in Rottenburg an der Laaber im Branchenbuch


Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Rottenburg a. d. Laaber im Branchenbuch Rottenburg a. d. Laaber

Max-von-Müller-Str. 38, 84056 Rottenburg a. d. Laaber


08781 4648000


Der Gewerbeeintrag Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Rottenburg a. d. Laaber in Rottenburg an der Laaber ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Steuerberatung.

Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. - Rottenburg a. d. Laaber

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Willkommen beim Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V. in der Beratungsstelle Rottenburg an der Laaber. Seit 2021 ist die Beratungsstellenleiterin Kerstin Pfeiffer für ihre Mitglieder tätig und erstellt Steuererklärungen für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre im Rahmen der Beratungsbefugnis. Aufgrund ihrer Berufserfahrung und regemäßiger Fortbildung ist Frau Pfeiffer Ihre kompetente Ansprechpartnerin in Sachen Einkommensteuererklärung. Termine nach Vereinbarung, auch Abendtermine. Beratung in Deutsch und Englisch. Briefkasten zum Einwerfen von Unterlagen vorhanden. Kostenlose Parkplätze verfügbar. Zentral gelegen in Rottenburg an der Laaber, neben der Eisdiele. Busbahnhof und Bäckerei befinden sich gegenüber der Beratungsstelle.

Anschrift

StraßeMax-von-Müller-Str. 38
PLZ, Ort84056 Rottenburg a. d. Laaber
Koordinaten48.7055,12.0258
KFZ-Navigation48.7055,12.0256

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

nach Vereinbarung

Weitere Informationen

Gründungsjahr2021
StichwörterLohnsteuerhilfeverein, Steuerhilfeverein, Lohnsteuerhilfe, Steuerhilfe, Steuererklärung, Einkommensteuererklärung, Beratung, Steuern sparen, Steuern, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Arbeitnehmer, Rentner, Beamte, Pensionäre, Studenten, steuerliche Beratung, Steuererstattung, Steuerbescheid, Steuerrückerstattung, Steuervorteile, Steuertipps, Beratungsstelle, Lohnsteuerhilfe Beratungsstelle
DienstleistungenErstellung der Einkommensteuererklärung, Vorabberechnung der voraussichtlichen Steuererstattung, Prüfung des Steuerbescheids, Einlegung von Einsprüchen, Ganzjährige steuerliche Beratung, Individuelle Beratung zur Steuerklassenwahl, Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, Verlängerung von Abgabefristen
VerbändeBundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.
Sprachendeutsch;englisch

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Steuerberatung

Grundsätzlich versteht man unter der Steuerberatung eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten. Über Zulässigkeiten der Steuerberatung gibt das Steuerberatungsgesetz 8StBerG) Aufschluss.

Aufgaben des Steuerberaters

Steuerberater sind meist freiberuflich tätig und können Hilfestellung zu verschiedenen steuerlichen Fragen geben. Dazu zählen  z. B. Fragen der Steuererklärung, der Steuerrechtsdurchsetzung, der Steuergestaltung oder betriebswirtschaftliche Themen.

Lohnsteuerhilfeverein

Speziell für Arbeitnehmer sind die Lohnsteuerhilfevereine konzipiert. Im Zuge einer Mitgliedschaft kann Hilfe in Steuersachen geleistet werden.

Steuerberatungsgesetz

Die Steuerberatung in Deutschland wird über das Steuerberatungsgesetz geregelt. Es trat ursprünglich 1961 in Krank und wurde 1975 neubekanntgemacht. U. a. besitzt das Steuerberatungsgesetz Inhalte zu den Rechten und Berufspflichten des Steuerberaters.

Die Steuerberatung

Als offizielles Organ des Deutschen Steuerberaterverbandes gilt Die Steuerberatung. Die Fachzeitschrift erscheint monatlich und befasst sich mit dem Steuerrecht, z. T. auch mit Themen aus dem Arbeits- und Sozialrecht.

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