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Der Gewerbeeintrag Notare Krick und Birnstiel in München ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Notar.
Notare Krick und Birnstiel
Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an!
Herzlich Willkommen bei den Notaren Krick und Birnstiel, ihre Sozietät am Standort München Innenstadt.
Wir sind Ihre Notare bei allen Themen rund um Immobilien, Unternehmertum, Vererben und Schenken, Ehe und Familie sowie Vorsorge. Weitsicht und eine tiefe Sachkenntnis zeichnen uns aus.
Als neutrale Berater suchen wir eine für alle Beteiligten stets eine faire Lösung, sind kompetente Gestalter und finden für Sie die richtigen Antworten auf die vielen Fragen des Rechts. Als Träger eines öffentlichen Amtes schaffen wir für alle Beteiligten Rechtssicherheit durch unsere Urkunden.
Und bei alledem stehen Sie für uns im Mittelpunkt – Sie und Ihr ganz persönlicher Wille!
Wir würden uns freuen, Sie persönlich bei uns begrüßen zu dürfen.
München bildet die Landeshauptstadt des Freistaates Bayern. Von der Isar durchflossen, erfolgte die erste urkundliche Erwähnung der Stadt im 12. Jahrhundert. Als Zentrum von Wirtschaft, Politik und Kultur...
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Begrifflich leitet sich Notar vom Lateinischen „notarius“ für Geschwindschreiber ab. U. a. nimmt der Notar Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen u. a. vor.
Beurkundung von Rechtsgeschäften
Hauptsächlich befassen sich Notare mit der Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie mit Tatsachenfeststellungen (z. B. Feststellungsurkunde). Maßgeblich dabei ist die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Notars.
Rechtsgebiete des Notars
Notare sind auf verschiedenen Rechtsgebieten tätig, wobei Spezialisierungen auf ein bestimmtes Gebiet möglich sind. U. a. sind das Grundstücksrecht, Familienrecht und das Erbrecht als wichtige Rechtsgebiete zu nennen.
Notar und Erbrecht
Innerhalb des Erbrechts ist das Beurkunden von Testamenten eine wichtige Aufgabe des Notars. Auch Erbverträge und Erbscheinanträge u. a. werden vom Notar beurkundet.
Hauptberuflicher Notar
In einigen Bundesländern gibt es hauptberuflich tätige Notare. Diese dürfen keine weitere bezahlte Amtstätigkeit oder einen anderen gewerblichen Beruf ausüben.