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Notar in Lauf an der Pegnitz im Branchenbuch


Notare Dr. Thomas Lindner und Robert Riedl im Branchenbuch Lauf

Friedensplatz 3, 91207 Lauf


09123 96700


Der Gewerbeeintrag Notare Dr. Thomas Lindner und Robert Riedl in Lauf an der Pegnitz ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Notar.

Notare Dr. Thomas Lindner und Robert Riedl

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Herzlich Willkommen bei Notare Dr. Thomas Lindner und Robert Riedl

Wir sind Ihre Notare am Friedensplatz in Lauf an der Pegnitz. Wir sind ist maßgeblich auf den Gebieten des Immobilien-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts tätig. Wir beraten Sie zu Themen wie z. B. Immobilienkaufverträge, Testamente und Erbverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge, Adoptionen und Sorgerechtserklärungen und noch vielen weiteren Themen die Sie gerne unserer Webseite einsehen können.

Für weitere Informationen oder einen Termin rufen Sie uns doch einfach unter 09123/96700 an oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

Wir freuen uns darauf Sie beraten zu dürfen.

Ihre Notare Dr. Thomas Lindner und Robert Riedl

Anschrift

StraßeFriedensplatz 3
PLZ, Ort91207 Lauf
Koordinaten49.5113,11.2788
KFZ-Navigation49.5113,11.2788

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00, 13:00 - 17:00
Dienstag08:00 - 12:00, 13:00 - 17:00
Mittwoch08:00 - 12:00, 13:00 - 17:00
Donnerstag08:00 - 12:00, 13:00 - 17:00
Freitag08:00 - 12:00, 13:00 - 17:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

StichwörterBauträgervertragsbeglaubigung, Eheverträge, Ehevertragsbeglaubigung, Erbrechtliche Beratung, Erbrechtnotar, Erbschaft, Erbschein, Erbscheinsantragsbeurkundung, Notarbüros, Notarinnen, Notarkammern, Testament, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge

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Notar

Begrifflich leitet sich Notar vom Lateinischen „notarius“ für Geschwindschreiber ab. U. a. nimmt der Notar Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen u. a. vor.

Beurkundung von Rechtsgeschäften

Hauptsächlich befassen sich Notare mit der Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie mit Tatsachenfeststellungen (z. B. Feststellungsurkunde). Maßgeblich dabei ist die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Notars.

Rechtsgebiete des Notars

Notare sind auf verschiedenen Rechtsgebieten tätig, wobei Spezialisierungen auf ein bestimmtes Gebiet möglich sind. U. a. sind das Grundstücksrecht, Familienrecht und das Erbrecht als wichtige Rechtsgebiete zu nennen.

Notar und Erbrecht

Innerhalb des Erbrechts ist das Beurkunden von Testamenten eine wichtige Aufgabe des Notars. Auch Erbverträge und Erbscheinanträge u. a. werden vom Notar beurkundet.

Hauptberuflicher Notar

In einigen Bundesländern gibt es hauptberuflich tätige Notare. Diese dürfen keine weitere bezahlte Amtstätigkeit oder einen anderen gewerblichen Beruf ausüben.

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