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Die urkundliche Ersterwähnung von Johanneskirchen datiert in das Jahr 1130. Der Ort in der Region Landshut ist wenige Kilometer nördlich von Pfarrkirchen gelegen. Die Kirchen der Ortsteile sowie das...
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Die Justizvollzugsanstalten unterstehen allgemein den Landesjustizministerien und werden in verschiedenen Bundesländern durch Justizvollzugsbeauftragte beaufsichtigt.
Justizvollzugsanstalten (JVA) sind Strafvollzugsbehörden, die für die Verurteilungen zu Freiheits- oder Jugendstrafen zu vollziehen.
Die Justizvollzugsanstalten verfügen normalerweise über Anstaltsleitungen sowie folgende Abteilungen: die Abteilung Fachdienste (z. B. psychologischer Dienst, ärztlicher Dienst), die sozialtherapeutische Abteilung (u. a. Sozialdienst, Therapie) und Abteilung Allgemeiner Vollzugsdienst (u. a. Krankenpflegedienst, Werkaufsichtsdienst).
Als spezielle Form der Justizvollzugsanstalt ist die Jugendarrestanstalt (JAA) eingerichtet. Aufgabe der Jugendarrestanstalt ist die Vollstreckung des Jugendarrests.
Man unterscheidet meist zwischen Freiheits- und Jugendstrafen sowie Untersuchungshaft, Ersatzfreiheitsstrafe, Abschiebehaft sowie Zivilhaft.
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