Hub 1, 83224 Staudach-Egerndach
Das Ferienhof Oberhuber ist unter der Anschrift Hub 1 in 83224 Staudach-Egerndach zu finden.
Hier auf ortsdienst.de stellen wir Ihnen wichtige Informationen bezüglich der
Einrichtung zur Verfügung, etwa zur Lage, zur Ausstattung oder den Besonderheiten des Ferienhof Oberhuber.
Buchungsanfragen können Sie über den entsprechenden Button vornehmen.
Zimmer 2 | Check-in 16:00 bis 20:00 Uhr | Check-out 06:00 bis 10:00 Uhr | Preis auf Anfrage | |
|
Hotelausstattung
Parkplatz, Golfplatz (max. 3 km entfernt), Garten, Terrasse, Waschsalon/Wäscheservice, Einrichtungen für behinderte Gäste, Skifahren, Parkplatz inbegriffen, Internet, Wandern, Grillmöglichkeiten, Radfahren, WLAN, Allergikerfreundliche Zimmer verfügbar, WLAN inklusive, Nichtraucherunterkunft (Alle öffentlichen und privaten Bereiche sind Nichtraucherzonen), Parken vor Ort, Privatparkplatz, WLAN in allen Bereichen, Brettspiele/Puzzle, Aufladestation für Elektro-Autos, Behindertengerechte Parkplätze, Sonnenstühle/-liegen, Sonnenschirme, Feuerstelle im Freien, Touren zu Fuß, Fahrradtouren, Unterkunft wird von professionellen Reinigungsfirmen gereinigt
Hotelinformationen
Die in Staudach-Egerndach gelegene Unterkunft Ferienhof Oberhuber ist 31 km von Max Aicher Arena und 50 km von Schloss Klessheim entfernt. Sie bietet kostenloses WLAN, einen Garten mit einer Terrasse and Bergblick. Alle Unterkünfte zur Selbstversorgung verfügen über Parkettböden und sind ausgestattet mit einem Kabel Flachbild-TV, einer ausgestatteten Küche mit einem Kühlschrank sowie einem eigenen Badezimmer mit einer Dusche. Es gibt einen Geschirrspüler, einen Ofen und eine Mikrowelle sowie eine Kaffeemaschine und einen Wasserkocher. Wenn Sie die Gegend erkunden möchten, finden Sie in der Umgebung Möglichkeiten zum Skifahren und Fahrradfahren. Casino Kitzbühel liegt 50 km von der Unterkunft Ferienhof Oberhuber entfernt. Der nächstgelegene Flughafen ist der Flughafen Salzburg, 51 km von der Unterkunft Ferienhof Oberhuber entfernt.
In dieser Unterkunft sind weder Junggesellen-/Junggesellinnenabschiede noch ähnliche Feiern erlaubt.