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Der Gewerbeeintrag St. Stephan-Apotheke OHG in Mindelheim ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Apotheke.
St. Stephan-Apotheke OHG
Unsere Apotheke hat diese Schwerpunktbereiche: Anmessen (Kompressionsstrümpfe, rund- und flachgestrickt, Bandagen), Krankenpflege (Versorgung mit Pflegehilfsmitteln nach Pflegehilfsmittelvertrag, Vertragspartner von AOK und LKK in der Inkontinenzversorgung), Schwerpunkt Haut (Wir führen ein großes Sortiment an Hautpflegeprodukten, z.B., Naturkosmetik von Dr. Hauschka und Weleda, für die empfindliche Haut von Avene, Dermasence, Eucerin, La Roche-Posay, Linola und Medipharma, Vichy), Schwerpunkt Homöopathie (Homöopathische Beratungen, Beratungen zu Salzen von Dr. Schüssler, Beratungen zu Wala und Weleda)
Mindelheim im Landkreis Unterallgäu liegt an der Mindel im Alpenvorland und wurde 1250 zur Stadt erhoben. Namhafte Museen wie das Schwerpunktmuseum, das Schwäbische Krippenmuseum, das Textilmuseum der...
Weitere Einträge zu Apotheke in Mindelheim im Branchenbuch
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In einer Apotheke werden Arzneimittel und medizinische Produkte abgegeben, geprüft und z. T. hergestellt. Auch die Patientenberatung ist eine Hauptaufgabe des Apothekenpersonals.
Apothekenpflicht
Generell unterliegen solche Arzneimittel der Apothekenpflicht, die nur in Apotheken verkauft werden dürfen und für die eine Beratung notwendig ist. Die Apothekenpflicht dient der Arzneimittelpflicht.
Verschreibungspflicht
Als Rezeptpflicht bzw. Verschreibungspflicht bezeichnet man eine Verkaufsabgrenzung für Arzneimittel und medizinische Produkte. U. a. soll dadurch der Patient vor unmäßigen Nebenwirkungen bei Arzneimitteleinnahme geschützt werden und der Missbrauch von Arzneimitteln soll verhindert werden.
Versandapotheke
Seit 2004 ist der Versandhandel von Arzneimitteln in Deutschland erlaubt. Versandapotheken müssen jedoch als Apotheken und Versandhandel zugelassen sein.
Apothekenketten
In Deutschland sind Apothekenketten nicht vorhanden, wenn man von Filialapotheken absieht. Allerdings können Kooperationen (z. B. DocMorris) bestehen, wo rechtlich selbstständige Einzelbetriebe ein Logo verwenden.