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Der Gewerbeeintrag Fahrschule ARAS in Reinickendorf (Stadtteil) ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.
Fahrschule ARAS
Fahrschule Aras wurde 2008 gegründet in der Residenzstraße 7.
Die zweite Fahrschule entstand 2014 in der Roedernallee 91.
Wir sind ein von Dekra Zertifiziertes Unternehmen (Bildungsträger) nach AZAV.
Maßnahmenkonzeption
- Kurierfahrer mit Erwerb des Führerscheins Klasse B/BE
- Kurierfahrer mit Erwerb des Führerscheins Klasse BE (Vorbesitz B)
- Ladungssicherung
Ziel unserer Ausbildung ist die Befähigung unserer Kunden zu sichern, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmern.
Fahrschule Aras ist eine seit 2010 anerkannte Ausbildungsstätte, die Sie mit einem Team qualifizierter und freundlicher Fahrlehrer zum Führerschein für PKW und Krad begleitet.
Bei der Entwicklung unserer Bildungsangebote nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
Berücksichtigen wir die Lage und die Entwicklung des Arbeitsmarktes und unterstützen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen bei der Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt.
Hervorgegangen ist Reinickendorf aus einem Angerdorf, das Alt-Reinickendorf genannt wurde. Eine erste urkundliche Erwähnung ist für das Jahr 1345 nachgewiesen. Heute liegt der Ortsteil in der...
Weitere Einträge zu Fahrschule in Reinickendorf (Stadtteil) im Branchenbuch
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Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.
Geschichte der Fahrschule
In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.
Führerschein
Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)
Fahrschulunterricht
Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.
Fahrschüler-Ausbildungsverordnung
Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.