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Anschrift | Schulstr. 13, 16248 Lunow |
Telefon | 033365 628 |
Fax | 033365 628 |
Anschrift | Oberkietz 45 a, 16248 Oderberg |
Telefon | 033369 7430 |
Anschrift | Oberkietz 45, 16248 Oderberg |
Telefon | 033369 311 |
Anschrift | H.-Seidel-Str. 59, 16248 Oderberg |
Telefon | 033369 9740 |
Anschrift | Am Rosenplatz 2, 16247 Ziethen |
Telefon | 033364 223 |
Fax | 033364 70264 |
Anschrift | Robinienstraße 2, 16259 Bad Freienwalde (Oder) |
Telefon | 03344 5252 |
Fax | 03344 332396 |
elektro-schroeder@t-online.de | |
Website | https://es-elektroschroeder.de/ |
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Anschrift | Neue Dorfstraße 3, 16247 Neugrimnitz |
Telefon | 033361 70815 |
Anschrift | Ferdinand Von Schill Straße 15, 16303 Schwedt/Oder |
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oderland@email.de |
Anschrift | Gartenstraße 1, 16225 Eberswalde |
Telefon | 03334 33601 |
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Website | http://www.ehling-gmbh.de/ |
Anschrift | Wiesenstraße 3, 16230 Britz |
Telefon | 03334 420579 |
Lunow-Stolzenhagen im Landkreis Barnim liegt an der Oder und entstand 2002 durch den Zusammenschluss der Gemeinden Lunow und Stolzenhagen. Tradition hat der Tabakanbau in dem Gemeindegebiet.
mehrAls Handwerk wird eine berufsmäßig ausgeübte Tätigkeit bezeichnet, die u.a. in einer durch Tradition geprägten Ausbildung erlernt wird. Das Handwerk besteht in einer manuellen, mit Handwerkszeug ausgeführten Arbeit. Diese Arbeit kann sowohl produzierender als auch reparierender Art sein.
Zu den Handwerksberufen im Metallbau gehören Schmied und Schlosser, in der Glastechnik sind es u.a. Glaser und Glasbläser. In der Sanitärtechnik sind Rohrleitungsbauer und Klempner tätig. Weiterhin gehören Dachdecker, Zimmerer, Schreiner, Elektroinstallateure, KFZ-Mechatroniker, Maler, Maurer, Fliesenleger und Pflasterer zu den Handwerksberufen. Im Instrumentenbau sind u.a. Geigenbauer und Klavierbauer zu nennen. Schneider, Schuhmacher und Hutmacher gehören dem Textilhandwerk an. Im Lebensmittelhandwerk sind u.a. Koch, Bäcker und Fleischer tätig.
In der Meisterprüfung werden die fachspezifischen theoretischen und praktischen Kenntnisse beurteilt. Außerdem wird die Befähigung geprüft, einen Handwerksbetrieb selbstständig führen zu können, Lehrlinge auszubilden und über betriebswirtschaftliches Wissen zu verfügen. Weiterhin sind kaufmännische, rechtliche und erzieherische Kenntnisse vonnöten.
Die Handwerkskammern vertreten die Interessen und Belange des Handwerks. Sie arbeiten in Selbstverwaltung. Zur Handwerkskammer gehören als Pflichtmitglieder neben den Inhabern von Handwerksbetrieben sowie Gesellen eines Gewerbes und Lehrlinge. Den Handwerkskammern obliegt neben einer ganzen Reihe von Aufgaben auch das Erlassen von Meisterprüfungsordnungen für die einzelnen Gewerke und die Durchführung der Prüfungen.
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