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Anschrift: | Schönefelder Chaussee 100, 12524 Berlin |
Anschrift: | Peter-Hille-Str. 84, 12587 Berlin |
Telefon: | 0306451837 |
Fax: | 0306409386 |
E-Mail: | verwaltung@friedhof-friedrichshagen.de |
Anschrift: | Köpenicker Str. 131, 12355 Berlin |
Anschrift: | Rudower Str. 23, 12557 Berlin |
Telefon: | 0306554591 |
Fax: | 0306515040 |
E-Mail: | friedhof-koepenick@freenet.de |
Sprechzeiten: | Montag geschlossen Dienstag 9.00-12.30 Uhr und 13.30-15.30 Uhr Mittwoch 13.30-15.30 Uhr Donnerstag 9.00-12.30 Uhr und 13.30-18.00 Uhr Freitag 9.00-12.00 Uhr |
Öffnungszeiten: | November bis Januar 8.00-17.00 Uhr Februar und Oktober 8.00-18.00 Uhr März und September 7.00-19.00 Uhr April bis August 7.00-20.00 Uhr |
Schlepzig befindet sich an der Spree, nördlich von Lübben. Ein Besuch des Bauernmuseums, des Feuerwehrmuseums, der Brennerei und Brauerei sowie der Dorfkirche ist sehr zu empfehlen.
mehrEin Friedhof ist ein Begräbnisplatz, an dem Verstorbene bestattet werden. Friedhöfe erfüllen wichtige Funktionen im individuellen, kollektiven und kulturellen Sinn. Ein Friedhof dient überwiegend den Angehörigen von Verstorbenen hinsichtlich Totengedenken und Trauer. Dem Wortsinn nach kommt Friedhof von „einfrieden“, wobei ursprünglich der Bereich um eine Kirche gemeint ist.
Verwaltung und Betrieb von Friedhöfen sind gesetzlich geregelt und meist öffentlich-rechtlich organisiert. Dabei unterscheiden sich die Rahmenbedingungen nach Land, Religion, Trägerschaft und örtlichen Gegebenheiten. Bestattungen, Kapellennutzung und Liegezeiten sind in Gebührenordnungen geregelt.
Meist wird die Trauerfeier in einer zum Friedhof gehörenden Kapelle oder Kirche durchgeführt. Sie kann religiösen oder weltlichen Charakter haben.
Da Friedhöfe historisch meist in direkter Nähe zu Kirchen eingerichtet wurden, wird ein Friedhof auch als Gottesacker oder Kirchhof bezeichnet.
In vielen Kulturen sind Friedhöfe heilige Orte. Zum Schutz der Totenruhe besitzen Friedhöfe Mauern oder Zäune und verfügen über Zutrittsbeschränkungen. Die Störung der Totenruhe, Leichenschändung, Grabschändung und Grabraub werden strafrechtlich verfolgt.
Im 19. und 20. Jahrhundert wurden überwiegend Erd- und Feuerbestattungen durchgeführt, heute werden weitere Bestattungsmöglichkeiten angeboten. Dazu gehören die Seebestattung, die Bestattung in einem Friedwald und die anonyme Bestattung. Die Bestattung kann bestimmten Riten folgen.
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