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Regelmäßig, wenn Waren tierischer Herkunft in ein EU-Land aus Drittländern eingeführt werden sollen, kommt die Gesundheitsbescheinigung zum Tragen. Man benötigt diese Gesundheitsbeschenigung, die auch als amtliches Gesundheitszeugnis bekannt ist, ferner ebenfalls bei der Einfuhr von Tieren aus Drittländern.
Eine solche Bescheinigung wird in der Regel vom Veterinäramt oder der zuständigen Behörde des jeweiligen Ausfuhrlandes ausgestellt. Somit sollen eventuelle Gefahren der Lebensmittelhygiene sowie von Krankheiten unterbunden werden.