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Jede Behörde in Deutschland erbringt bei vorliegender Zuständigkeit bestimmte Beratungsleistungen. Im Falle des Veterinäramtes beziehen sich diese Leistungen auf die Einhaltung von Richtlinien zur Tierhaltung bzw. zum Tierschutz, zur Kontrolle von Betrieben und Lebensmitteln zur Gefahrenabwehr und Präventivmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelüberwachung sowie die Durchsetzung von behördlichen Verwaltungsverfahren.