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Arbeitsamt - Häufige Fragen

Wofür gilt die Unfallversicherung beim Bezug von Arbeitslosengeld?

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Auch als Arbeitsuchender ist die Absicherung durch Sozialversicherungen wichtig und notwendig. So trägt normalerweise die Agentur für Arbeit die Beiträge von Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung für den Zeitraum der Arbeitslosigkeit. Die Unfallversicherung gilt normalerweise für Unfälle, die nicht privat geschehen. Dazu zählen Termine bei der Agentur für Arbeit, eine ärztliche Untersuchung oder ein Vorstellungsgespräch. Sollte ein Unfall passiert sein, ist dieser in der Regel unverzüglich der Agentur für Arbeit zu melden.

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