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Botschaft - Häufige Fragen

Was beschreibt das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen?

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Hierbei handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, der auf Basis der UNO-Völkerrechtskommission 1961 in Wien abgeschlossen wurde und 1962 in Kraft trat. Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen befasst sich grundsätzlich mit dem Diplomatenrecht, wozu auch die diplomatische Immunität zählt. So ist beispielsweise auch das Gelände einer Botschaft nur dann zu betreten, wenn dies vom Missionschef bzw. vom Botschaftsvorsitz genehmigt wird.

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