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Allgemein sind Denkmalschutzbehörden insbesondere für ihre Arbeit an Baudenkmälern bekannt. Doch auch Bodendenkmäler fallen in den Zuständigkeitsbereich der Denkmalinstitutionen. Da es sich hierbei um bewegliche, archäologische Kulturgüter handelt, gibt es besondere Regelungen im Denkmalschutz. Viele Bundesländer verfügen über Schatzregale, welche die archäologischen Bodenfunde aufnehmen. Im Schatzregal werden normalerweise solche archäologischen Funde aufgenommen, welche bis zum Zeitpunkt des Fundes verborgen waren und als herrenlose Stücke in Staatseigentum übergehen. Bei weiterführendem Interesse an den ländereigenen Schatzregalen kann man sich an das jeweilige Landesdenkmalpflegeamt wenden.