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Der Totenschein dient normalerweise der Beurkundung des Todesfalls. Allgemein wird der Totenschein, auch als Leichenschauschein oder L-Schein bekannt, vom Arzt ausgestellt, der die Untersuchung des Verstorbenen vornimmt und im Rahmen der Leichenschau die Todesursache feststellt. Normalerweise sind im Totenschein Angaben zur Person sowie zum Todeszeitpunkt und zur Todesart zu finden. Der genaue Inhalt des Totenscheins kann allerdings regional variieren, da er entsprechend dem jeweiligen Landesbestattungsgesetz aufgebaut ist. Normalerweise findet man im ländereigenen Gesetzestext zum Bestattungs- und Friedhofswesen Angaben zu den Formalien des Totenscheins.