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Die Nutzungsrechte für Grabstätten werden normalerweise in der Friedhofsordnung der jeweiligen Kommunalverwaltung geregelt. Basis der im jeweiligen Ort geltenden Friedhofssatzung bildet grundlegend das Landesbestattungsgesetz. Insofern kann das Grabnutzungsrecht je nach Ort variieren. Um die genaue Dauer der Grabnutzung in Erfahrung zu bringen, kann man sich bei der zuständigen Friedhofsbehörde informieren. Die Friedhofssatzung ist vielerorts auch auf den Websites der Gemeinden oder Kommunalverwaltungen zu finden. Über die entstehenden Grabnutzungsgebühren informiert allgemein die Friedhofsgebührensatzung.