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Die Bestattungspflicht stellt im Allgemeinen die Verpflichtung dar, nach dem Tod einer Person für eine ordnungsgemäße Bestattung zu sorgen. Regelmäßig sind die nächsten Angehörigen der verstorbenen Person dazu angehalten, der Bestattungspflicht nachzukommen. Die Reihenfolge der Angehörigen richtet sich grundlegend nach dem jeweils bestehenden Landesbestattungsgesetz. In der Regel sind in erster Linie die Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner zur Bestattungszuführung verpflichtet, danach sind Kinder, Eltern und Geschwister als nächste Angehörige anzusehen. Je nach Region kann allerdings die Rangfolge der Bestattungsverpflichteten variieren, da hier Aspekte wie die Volljährigkeit oder Geschäftsfähigkeit hinzugezogen werden. Man kann sich in der Regel bei der zuständigen Friedhofsbehörde über die Bestattungspflicht informieren.