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Das Nutzungsrecht für eine Grabstätte besteht normalerweise so lange, wie es beantragt und genehmigt wurde. Bei Ablauf des Nutzungsrechts für eine Grabstätte steht man normalerweise vor der Wahl, ob man eine Verlängerung beantragen möchte oder die Grabstätte im behördlich festgelegten Zustand wieder der kommunalen Friedhofsverwaltung überlässt. Die Verlängerung der Grabstätten-Nutzung erfolgt normalerweise durch die schriftliche Beantragung. Viele Gemeinde und Städte stellen die erforderlichen Formulare online zur Verfügung. Mitunter sind die Formulare zum Download und Ausdruck bestimmt, doch vielerorts ist auch die Online-Beantragung möglich. Ob die Online-Verlängerung der Grabstätten-Nutzung in dem jeweiligen Ort möglich ist, erfährt man normalerweise auf der kommunalen Website.