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Eine Gaststättenerlaubnis ist in der Regel notwendig, wenn eine Schankwirtschaft, eine Speise- und Schankwirtschaft oder ähnliches betrieben werden soll. Auch bei Diskotheken und Trinkhallen ist zumeist die Gaststättenerlaubnis nötig. In der Regel ist diese Erlaubnis nicht erforderlich, wenn man nur unentgeltliche Kostproben, zubereitete Speise oder alkoholfreie Getränke verabreichen möchte. Bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis sind neben dem ausgefüllten Antragsformular regelmäßig folgende Unterlagen beizufügen: Bescheinigungen in Steuersachen, Registerauszug, Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer sowie ein Nachweis über die Gesundheitsbelehrung (ehemals Gesundheitspass bzw. Gesundheitszeugnis). Was vom zuständigen Gewerbeamt noch an weiteren Unterlagen erforderlich wird, kann man in der Regel vor Ort oder telefonisch erfragen.