 | Was muss ich bei der Gewerbeanmeldung beachten?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Wer ein selbständiges Betriebsgewerbe gründen will, ist in der Regel zur Anmeldung dieses Gewerbes bei der zuständigen Behörde verpflichtet. In einigen Bundesländern, Landkreisen bzw. Städten können das neben den Gewerbeämtern auch die jeweiligen Ordnungsämter sein. Die Gewerbeanmeldung ist mit Verwaltungsgebühren belegt.
Neben dem Antragsformular und dem Personalausweis benötigt man unter Umständen auch einen Handelsregisterauszug sowie – im Falle einer Personengesellschaft oder ähnlichem – eine notariell beurkundete Zustimmung der Gesellschafter. Im Vorfeld sollte man sich auch darüber informieren, ob für die jeweilige Branche auch gesonderte Bestimmungen gelten, so zum Beispiel beim Reisegewerbe oder bei Fahrschulen, und entsprechende Nachweise bei der Beantragung des Gewerbescheins einreichen.