Ein Gewerbeschein ist über das Gewerbeamt zu erhalten.
Der Begriff "Gewerbeschein" ist eine verkürzte Variante vom Gewerbeanmeldungsschein. Wie aus dem Namen hervorgeht, handelt es sich hierbei um eine Bescheinigung darüber, dass man sein Gewerbe angemeldet hat. Insofern ist die Beantragung des Gewerbescheins identisch mit der Gewerbeanmeldung. Nähere Informationen und Beratungsangebote erteilt die zuständige Behörde, in diesem Fall regelmäßig das zuständige Gewerbe -bzw. Ordnungsamt des Wohnorts.
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