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Das Gewerberecht stellt einen Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts dar und gilt grundsätzlich als Begrenzung der Gewerbefreiheit. Im Rahmen des Gewerberechtes werden regelmäßig Anforderungen an einen Gewerbetreibenden gestellt, wie zum Beispiel Mitglied einer Kammer (Handwerkskammer o. ä.) zu sein und seine Zuverlässigkeit nachweisen zu können. Die genauen Erfordernisse zur geltenden Zuverlässigkeit können im Allgemeinen beim Gewerbeamt erfragt werden. Das Gewerberecht ist darüber hinaus normalerweise in Normierungen und Gesetzen festgelegt. Zu benennen sind hier unter anderem die Gewerbeordnung, das Gaststättengesetz und das Ladenschlussgesetz.