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Für die Gewerbeabmeldung wird zumeist vom Gewerbeamt ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt, welches ausgefüllt vorgelegt werden muss. Gemeinsam mit den entsprechenden Unterlagen und unter Vorlage des Personalausweises/ Reisepasses ist dann die Gewerbeabmeldung bei der jeweiligen Behörde vorzunehmen. In einigen Gemeinden ist es mittlerweile auch möglich, das Gewerbe auf elektronischem Wege abzumelden.
Die Gewerbeabmeldung wird notwendig, wenn man entweder den Betrieb seines Gewerbes vollständig aufgibt oder den Standort des Gewerbes in eine andere Gemeinde oder eine andere Stadt verlegt. In letzterem Fall ist beim Gewerbeamt des alten Standortes das Gewerbe abzumelden und am neuen Standort neu anzumelden.