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Die Gaststättenkonzession ist grundsätzlich notwendig, wenn alkoholische Getränke ausgeschenkt und/ oder eine Gaststätte betrieben werden soll. Bei den meisten Gewerbeämtern (teilweise auch den Ordnungsämtern) gibt es für die Beantragung der Gaststättenkonzession spezielle Formulare, die diesbezüglich auszufüllen sind. Im Antragsformular werden auch detaillierte Informationen zum Antragsteller sowie zum Gaststättengewerbe verlangt. Zahlreiche Unterlagen sind beizufügen, wie zum Beispiel regelmäßig eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, der Mietvertrag des gastronomischen Betriebes, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und ein polizeiliches Führungszeugnis.