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Die Schankerlaubnis ist ein Synonym für die Gaststättenkonzession. Diese ist notwendig, wenn man eine erlaubnispflichtige Gaststätte eröffnen oder auf einer Veranstaltung alkoholische Getränke ausschenken will. Wer lediglich unentgeltliche Kostproben, alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen ausgeben möchte, benötigt in der Regel keine Schankerlaubnis. Für die Erteilung einer Schankerlaubnis werden zumeist vom Gewerbeamt spezielle Formulare zur Verfügung gestellt, welche auch die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung der Schankerlaubnis beinhalten. Beispielsweise sind bei Schankgenehmigungen für eine Veranstaltung Details zur Veranstaltung darzulegen, während bei einem gastronomischen Betrieb unter anderem das polizeiliche Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister notwendig werden können.