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Familiengerichte sind für all jene Entscheidungen zuständig, die sich aus Verfahren in Familiensachen ergeben. Seit 2009 übernimmt dieses Gericht auch Aufgabenbereiche, die vormals durch das Vormundschafts- bzw. Zivilgericht bearbeitet wurden. Mögliche Rechtsstreitigkeiten können sein:
- Ehesachen (Scheidung, Aufhebung einer Ehe)/ Lebenspartnerschaftssachen
- Güterrechtssachen
- Kindschaftssachen (Umgangsrecht, elterliche Sorge, Adoptionssachen, Vaterschaftsfeststellung)
- Unterhaltsverpflichtungen
- Versorgungsausgleich