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Familiengerichte sind in der Regel als Abteilungen einem Amtsgericht zugeordnet. Je nach Bundesland, Landkreis oder Stadt kann es dabei durchaus vorkommen, dass sich das Familiengericht in einer Außenstelle des Amtsgerichts befindet und folglich auch eine eigenständige Adresse aufweist. Auf ortsdienst.de sind die Kontaktdaten der deutschen Familiengerichte bzw. Abteilungen der Amtsgerichte gelistet.