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Die Modalitäten der Gewerbeabmeldung werden in den einzelnen Bundesländern bzw. Regionen mitunter unterschiedlich geregelt. In der Regel gibt es zwei Wege, wie man sein Gewerbe abmelden kann. Erstens nimmt man die Gewerbeabmeldung persönlich beim zuständigen Gewerbeamt bzw. der Behörde für Gewerbeangelegenheiten vor. Hier ist vor Ort das notwendige Abmeldungsformular auszufüllen. Zweitens besteht die Möglichkeit, dies schriftlich zu tun. Hierfür ist es zumeist notwendig, ein entsprechendes Formular zur Gewerbeabmeldung auszufüllen. Dieses bekommt man entweder über den Formular-Server der jeweiligen Kommune, oder man holt dies persönlich beim Gewerbeamt ab. Das ausgefüllte Formular ist dann dem Gewerbeamt entweder selbst zu überbringen oder mit der Post zuzusenden. In der Regel werden Gebühren für eine Gewerbeabmeldung fällig.