 | Welche Unterlagen sind für die Abmeldung eines Gewerbes notwendig?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Ebenso wie man als Gewerbetreibender dazu verpflichtet ist, das Gewerbe bei der zuständigen Behörde rechtzeitig anzumelden, ist man auch verpflichtet, dieses nach Ende seines Bestehens abzumelden. Andernfalls kann dies unter Umständen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Eine Abmeldung kann auch dann notwendig werden, wenn der Gewerbebetrieb in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegt wird bzw. ein Einzelgesellschafter aus einer GbR austritt.
Die Abmeldung des Gewerbebetriebes verläuft in der Regel unkompliziert. Mitzubringen sind regelmäßig ein Identitätsnachweis und das erforderliche Formular mit den ausgefüllten Daten zum Gewerbe. Die Abmeldung eines Gewerbes ist zumeist kostenfrei, Ausnahmen hiervon erfährt man bei der zuständigen Behörde.