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Gewerbeamt - Häufige Fragen

Was ist bei der Gewerbeummeldung zu beachten?

Achtung! Hinweise beachten:
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Eine Gewerbeummeldung kann notwendig werden, wenn sich eine Veränderung des Gewerbes ergibt und/ oder das Gewerbe umzieht. Ebenfalls ist regelmäßig eine Ummeldung vorzunehmen, wenn sich etwa der Gewerbegegenstand ändert, also zum Beispiel eine andere Rechtsform des Gewerbes angestrebt wird. Wenn man wegen eines Umzugs des Gewerbes die Ummeldung vornehmen möchte, sind noch weitere Faktoren wichtig: Wenn man innerhalb einer Gemeinde oder einer Stadt bleibt, reicht eine Gewerbeummeldung zumeist aus. Doch wenn ein Ortswechsel des Gewerbes in eine andere Stadt/ Gemeinde vollzogen werden soll, ist unter Umständen auch die Abmeldung des Gewerbes am alten Standort vorzunehmen. Es ist empfehlenswert, vor der Gewerbeummeldung beim Gewerbeamt bezüglich der genauen Modalitäten zu erkundigen und ggf. auch die Bearbeitungsgebühren für die Ummeldung zu erfragen.

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Dazu passende Fragen:

Kann ich das Branchenportal ortsdienst weiterentwickeln?

Jederzeit! Das Branchenbuch ortsdienst entwickelt sich ständig weiter – und daran können Sie aktiv mitarbeiten. Wenn Ihnen also auffällt, dass ein Amt oder eine Behörde, der Sportverein um die Ecke, eine berühmte Grünanlage oder Kirche in Ihrem Ort oder das nächste Einkaufszentrum in unserem Verzeichnis fehlen: Geben Sie uns über den Button „Institution melden“ einen Hinweis! Nach kurzer Prüfung erscheint Ihre gemeldete Institution dann online. Dies gilt im Übrigen auch für Gewerbetreibende! Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen bisher nicht bei ortsdienst gemeldet sind, können Sie dies über den Button „Ihre Firma anmelden“ jetzt ändern und von zahlreichen Vorteilen unseres Portals profitieren.

Handelt es sich bei ortsdienst um eine Behörde?

ortsdienst ist ein Branchenbuch und Behördenfinder. Dabei handelt es sich bei ortsdienst.de um keine Behörde oder ein Amt, sondern um ein Branchenbuch, das lediglich die Kontaktdaten von Institutionen aufführt. Daher bitten wir Sie, Ihre Anfragen an die jeweilige Behörde telefonisch oder per Email zu richten. Wir können persönliche Anfragen an Ämter und Behörden leider nicht weiterleiten.

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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