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Eine Gewerbeummeldung kann notwendig werden, wenn sich eine Veränderung des Gewerbes ergibt und/ oder das Gewerbe umzieht. Ebenfalls ist regelmäßig eine Ummeldung vorzunehmen, wenn sich etwa der Gewerbegegenstand ändert, also zum Beispiel eine andere Rechtsform des Gewerbes angestrebt wird. Wenn man wegen eines Umzugs des Gewerbes die Ummeldung vornehmen möchte, sind noch weitere Faktoren wichtig: Wenn man innerhalb einer Gemeinde oder einer Stadt bleibt, reicht eine Gewerbeummeldung zumeist aus. Doch wenn ein Ortswechsel des Gewerbes in eine andere Stadt/ Gemeinde vollzogen werden soll, ist unter Umständen auch die Abmeldung des Gewerbes am alten Standort vorzunehmen. Es ist empfehlenswert, vor der Gewerbeummeldung beim Gewerbeamt bezüglich der genauen Modalitäten zu erkundigen und ggf. auch die Bearbeitungsgebühren für die Ummeldung zu erfragen.